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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. August 2026

Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der jeweilige Miet- oder Untermietvertrag, seine Anlagen und individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Büroräumen und die Mitbenutzung ausdrücklich vereinbarter Gemeinschaftsflächen im Angebot „Promenaden Office“ der pimentaGROUP, Inhaber: Herr Gabriel Morais.

Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss und Rangfolge

Darstellungen auf der Website sind unverbindliche Informationen und kein bindendes Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung des individuellen Miet- oder Untermietvertrags oder durch eine andere eindeutige Annahmeerklärung zustande.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, Miet- oder Untermietvertrag, Anlagen und Leistungsbeschreibung, Hausordnung, diese AGB.

3. Mietgegenstand und Nutzungszweck

Überlassen wird ausschließlich der im Vertrag bezeichnete Büroraum. Gemeinschaftsflächen, insbesondere Konferenzraum, Küche, Sanitärbereiche, Flure und gegebenenfalls Lagerflächen, dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang und unter angemessener Rücksichtnahme auf andere Nutzer mitbenutzt werden.

Die Räume dürfen ausschließlich für den vereinbarten gewerblichen Bürozweck genutzt werden. Nutzungsänderungen, Publikumsverkehr, Veranstaltungen, Lagerung gefährlicher Stoffe, Übernachtungen sowie eine weitere Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform, soweit gesetzlich zulässig.

4. Nutzerzahl und zusätzliche Personen

Der Preis des jeweiligen Büroraums umfasst die im individuellen Vertrag festgelegte Anzahl regelmäßig nutzender Personen. Soweit im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, sind zwei dem Raum zugeordnete Personen eingeschlossen.

Für jede weitere, demselben Büroraum regelmäßig zugeordnete Person werden 150,00 € netto pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Die bei Vertragsschluss vereinbarte Nutzerzahl wird nicht rückwirkend nachberechnet. Änderungen der regelmäßigen Nutzerzahl sind vorab mitzuteilen und werden für die Zukunft vertraglich angepasst.

Kurzzeitige Besucher, Lieferanten oder externe Besprechungsteilnehmer gelten nicht automatisch als zusätzliche Personen, sofern sie sich im üblichen geschäftlichen Rahmen bewegen und die Hausordnung beachten.

5. Entgelt, Umsatzsteuer und Fälligkeit

Miethöhe, Betriebskostenpauschale, enthaltene Leistungen, Umsatzsteuer, Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Rechte, insbesondere auf Ersatz eines konkret entstandenen Verzugsschadens, bleiben unberührt.

6. Kaution

Eine Kaution ist nur geschuldet, wenn und in welcher Höhe sie im individuellen Vertrag vereinbart wurde. Sie dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und wird nach Vertragsende und Abrechnung der gesicherten Ansprüche zurückgezahlt.

7. Übergabe, Schlüssel und Zutritt

Der Zustand des Mietgegenstands kann bei Übergabe dokumentiert werden. Überlassene Schlüssel, Transponder und Zugangsmittel bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum des Berechtigten und dürfen nicht kopiert oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Verlust ist unverzüglich mitzuteilen. Notwendige und angemessene Ersatzkosten können dem Verursacher berechnet werden.

Der Vermieter darf die Räume bei berechtigtem Anlass nach angemessener Vorankündigung betreten. Bei Gefahr im Verzug ist ein Zutritt ohne Vorankündigung zulässig.

8. Gemeinschaftsflächen und Konferenzraum

Die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen erfolgt nach dem Vertrag, der Hausordnung und dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Konferenzraum kann einem Reservierungs- oder Fair-Use-System unterliegen. Ein Anspruch auf ausschließliche Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nur bei bestätigter Reservierung.

Gemeinschaftsflächen sind nach Nutzung ordentlich zu hinterlassen. Störungen und Schäden sind unverzüglich zu melden.

9. Internet und technische Leistungen

Soweit Internetzugang oder andere technische Leistungen enthalten sind, werden sie im Rahmen der vorhandenen technischen und vertraglichen Möglichkeiten bereitgestellt. Eine bestimmte Bandbreite oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Mieter ist für die Sicherheit seiner Endgeräte, Konten und Daten verantwortlich. Rechtswidrige Nutzung, insbesondere Angriffe auf Systeme, massenhafter Versand unerwünschter Nachrichten, Urheberrechtsverletzungen oder die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, ist untersagt.

10. Instandhaltung, Mängel und Schäden

Mängel, Schäden und Gefahren sind unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitarbeiter, Besucher oder sonstige ihm zuzurechnende Personen schuldhaft verursachen.

Eigene Einbauten, Bohrungen, technische Installationen, Beschilderungen und sonstige Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung, soweit sie über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

11. Haftung

Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die pimentaGROUP bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommenen Garantien oder zwingender gesetzlicher Haftung.

Für eingebrachte Gegenstände des Mieters besteht keine Obhuts- oder Versicherungspflicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Form.

13. Rückgabe

Bei Vertragsende sind der Raum und die mitüberlassenen Gegenstände geräumt, besenrein und im vertraglich geschuldeten Zustand zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel und Zugangsmittel sind zurückzugeben. Vom Mieter eingebrachte Gegenstände und nicht übernommene Veränderungen sind zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Mieter kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Münster Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

17. Änderungen und Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags richten sich nach der im individuellen Vertrag vereinbarten Form. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.